A1-Bescheinigung bei 24-Stunden-Pflege – Was Angehörige wissen sollten
- michaelberger461
- 10. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 15. Juni

Rechtssicher betreuen – mit A1-Bescheinigung für Pflegekräfte aus Osteuropa
Viele Familien setzen heute auf eine liebevolle 24-Stunden-Betreuungskraft aus Osteuropa, um Angehörige zu Hause versorgt zu wissen. Was viele nicht wissen: Für Betreuungspersonen, die im Rahmen eines Entsendemodells nach Deutschland kommen, ist eine gültige A1-Bescheinigung gesetzlich vorgeschrieben.
Sie schützt Familien und Betreuungskräfte gleichermaßen – und ist ein Zeichen für eine rechtssichere und faire Vermittlung.
Was ist die A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass eine Betreuungskraft, die aus einem EU-Land wie Polen, Bulgarien oder Rumänien nach Deutschland kommt, weiterhin im Herkunftsland sozialversichert ist.
Das bedeutet:
Keine doppelte Sozialversicherung in Deutschland
Klare rechtliche Absicherung für die Familie und die Betreuungskraft
Nachweis bei eventuellen Kontrollen durch Behörden
Wann ist die A1-Bescheinigung erforderlich?
Die A1-Bescheinigung ist notwendig, wenn eine Betreuungskraft im Rahmen eines Entsendevertrags durch einen osteuropäischen Dienstleister nach Deutschland vermittelt wird – also bei den meisten legalen Modellen der 24h-Betreuung.
Achtung: Ohne gültige A1-Bescheinigung kann eine Betreuungssituation rechtlich als Schwarzarbeit gewertet werden – mit entsprechenden rechtlichen und finanziellen Risiken für die Familie
Warum ist die A1-Bescheinigung so wichtig?
Eine gültige A1-Bescheinigung bietet:
Schutz vor Bußgeldern oder Nachzahlungen bei Prüfungen durch Rentenversicherung, Zoll oder Finanzämter
Transparenz und Seriosität bei der Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen
Sozialen Schutz für die Betreuungskraft – z. B. bei Krankheit oder Unfall
Wie wird die A1-Bescheinigung organisiert?
Bei einem legalen Vermittlungsmodell – wie bei Zuhause umsorgt 24 – kümmert sich der Dienstleister im Herkunftsland um die Beantragung und stellt die A1-Bescheinigung vor Beginn des Betreuungseinsatzes aus.
Wir stellen sicher, dass:
Jede Betreuungskraft mit gültiger A1-Bescheinigung anreist
Dokumente jederzeit für Behörden prüfbar sind
Sie als Familie keinerlei bürokratischen Aufwand haben
Unser Versprechen bei Zuhause umsorgt 24
Als seriöse Vermittlungsagentur arbeiten wir ausschließlich mit geprüften Partnerfirmen aus Osteuropa zusammen. Alle Betreuungskräfte reisen rechtssicher an – mit:
A1-Bescheinigung
Europäischer Krankenversicherung
Schriftlichem Dienstleistungsvertrag
Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Vertrauen, Menschlichkeit und gute Betreuung.
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