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A1-Bescheinigung bei 24-Stunden-Pflege – Was Angehörige wissen sollten

Aktualisiert: 15. Juni

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Rechtssicher betreuen – mit A1-Bescheinigung für Pflegekräfte aus Osteuropa 


Viele Familien setzen heute auf eine liebevolle 24-Stunden-Betreuungskraft aus Osteuropa, um Angehörige zu Hause versorgt zu wissen. Was viele nicht wissen: Für Betreuungspersonen, die im Rahmen eines Entsendemodells nach Deutschland kommen, ist eine gültige A1-Bescheinigung gesetzlich vorgeschrieben. 


Sie schützt Familien und Betreuungskräfte gleichermaßen – und ist ein Zeichen für eine rechtssichere und faire Vermittlung

 

Was ist die A1-Bescheinigung? 


Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass eine Betreuungskraft, die aus einem EU-Land wie Polen, Bulgarien oder Rumänien nach Deutschland kommt, weiterhin im Herkunftsland sozialversichert ist. 

Das bedeutet: 

  • Keine doppelte Sozialversicherung in Deutschland 

  • Klare rechtliche Absicherung für die Familie und die Betreuungskraft 

  • Nachweis bei eventuellen Kontrollen durch Behörden 


Wann ist die A1-Bescheinigung erforderlich?


Die A1-Bescheinigung ist notwendig, wenn eine Betreuungskraft im Rahmen eines Entsendevertrags durch einen osteuropäischen Dienstleister nach Deutschland vermittelt wird – also bei den meisten legalen Modellen der 24h-Betreuung. 

Achtung: Ohne gültige A1-Bescheinigung kann eine Betreuungssituation rechtlich als Schwarzarbeit gewertet werden – mit entsprechenden rechtlichen und finanziellen Risiken für die Familie


Warum ist die A1-Bescheinigung so wichtig?


Eine gültige A1-Bescheinigung bietet: 

  • Schutz vor Bußgeldern oder Nachzahlungen bei Prüfungen durch Rentenversicherung, Zoll oder Finanzämter 

  • Transparenz und Seriosität bei der Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen 

  • Sozialen Schutz für die Betreuungskraft – z. B. bei Krankheit oder Unfall 


Wie wird die A1-Bescheinigung organisiert?


Bei einem legalen Vermittlungsmodell – wie bei Zuhause umsorgt 24 – kümmert sich der Dienstleister im Herkunftsland um die Beantragung und stellt die A1-Bescheinigung vor Beginn des Betreuungseinsatzes aus. 

Wir stellen sicher, dass: 

  • Jede Betreuungskraft mit gültiger A1-Bescheinigung anreist 

  • Dokumente jederzeit für Behörden prüfbar sind 

  • Sie als Familie keinerlei bürokratischen Aufwand haben 


Unser Versprechen bei Zuhause umsorgt 24


Als seriöse Vermittlungsagentur arbeiten wir ausschließlich mit geprüften Partnerfirmen aus Osteuropa zusammen. Alle Betreuungskräfte reisen rechtssicher an – mit: 

  • A1-Bescheinigung 

  • Europäischer Krankenversicherung 

  • Schriftlichem Dienstleistungsvertrag 


Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Vertrauen, Menschlichkeit und gute Betreuung




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